Unsere Lösungen für Privatkunden

Bauwesen

Mit Wargny
für Ihren Schutz sorgen

Unsere Versicherungslösungen Bauversicherungen

Unabhängig von Ihrem Bauvorhaben (Bau eines Mehrfamilienhauses, eines Bürogebäudes, Erweiterung einer Produktionsstätte, Einrichtung oder Renovierung Ihrer Büros) ist es erforderlich, als Bauherr (die Partei, die die Arbeiten ausführen lässt) mehrere Bauversicherungen abzuschließen. Einige sind obligatorisch und andere sind optional.

Wir freuen uns darauf, unser Fachwissen mit Ihnen zu teilen, um Sie bei der Einrichtung Ihres Versicherungsprogramms für die Realisierung Ihres Projekts zu unterstützen. Wir analysieren Ihre Risiken und Ihre Versicherungsverpflichtungen und begleiten Sie bei der Suche nach den notwendigen Versicherungsverträgen für die Durchführung Ihres Bauprojekts und stellen Programme auf, die an Ihre Baustellen angepasst sind.

Die Bauversicherungsbranche unterliegt starken Regulierungen. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, welche Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen welcher Partei obliegen.

Nachfolgend eine Beschreibung der wichtigsten Versicherungspolicen:

  1. Die Bauschadenversicherung (DO, Assurance Dommages Ouvrage)

Die 1978 durch das frz. Gesetz Spinetta eingeführte Bauschadenversicherung ist eine durch Artikel L. 242-1 des frz. Versicherungsgesetzes obligatorische Versicherung für alle Personen, die größere Bau- oder Renovierungsarbeiten durch eine oder mehrere Gesellschaften ausführen lassen, die Schäden nach sich ziehen können und durch eine Garantie von 10 Jahren abgedeckt sind. Sie wird vom Projektträger, d.h. der natürlichen oder juristischen Person, die die Arbeiten ausführen lässt, in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Verkäufer oder Vertreter des Eigentümers der Immobilie gezeichnet. Dies kann der Bauträger oder der Verkäufer eines weniger als 10 Jahre alten Gebäudes, der Eigentümer oder der Erbauer von Einfamilienhäusern sein.

Die Bauschadenversicherung soll den Projektträger im Hinblick auf seine Versicherungspflicht bei der Durchführung von Bauarbeiten im Falle von Schäden am Bauwerk oder seiner Ausrüstung infolge fehlerhafter Ausführung oder eines Mangels des Fundaments, der die Statik des Bauwerks beeinträchtigt oder es für seinen Zweck ungeeignet macht, abdecken. Sie ermöglicht die Vorfinanzierung aller Reparaturarbeiten für diese Mängel, ohne dass die Haftung einer beteiligten Partei geltend gemacht werden muss. Dadurch wird eine schnelle Erstattung des Schadens für den Projektträger gewährleistet. Der Bauschadenversicherer wird anschließend eine Rückerstattung vom Versicherer des für den Schaden verantwortlichen Unternehmens verlangen, indem er seine Zehnjahreshaftung in Anspruch nimmt. Diese Garantie ist für zehn Jahre nach Abschluss der Arbeiten gültig.

Die Bauschadenversicherung muss vor der Eröffnung der Baustelle abgeschlossen werden. Sie tritt ein Jahr nach Abnahme der Arbeiten, d.h. am Ende des Jahres der endgültigen Fertigstellung, in Kraft und endet zehn Jahre nach Abnahme der Arbeiten.

Nur eine Garantie ist obligatorisch, die Zehnjahresgarantie; weitere sind optional :

  • Obligatorische Zehnjahresgarantie: Sie deckt die Zahlung der Kosten für die Behebung von Schäden an versicherungspflichtigen Arbeiten, einschließlich bestehender versicherungspflichtiger Arbeiten, wenn diese Schäden die Stabilität beeinträchtigen oder sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet machen;

  • Optionale Zehnjahresgarantie: Sie deckt die Zahlung der Kosten für die Behebung von Schäden an nicht versicherungspflichtigen Arbeiten, wenn diese Schäden die Stabilität beeinträchtigen oder sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet machen;

  • Garantie für die ordnungsgemäße Funktion von Ausrüstungsbestandteilen: umfasst die Zahlung von Reparaturarbeiten an Ausrüstungsbestandteilen, die von der Arbeit getrennt werden können;

  • Garantie für bestehende Gebäude, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen : umfasst die Zahlung von Arbeiten zur Reparatur von Schäden an bestehenden Gebäuden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, wenn diese Schäden ihre Stabilität beeinträchtigen oder sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet machen;

  • Garantie für immaterielle Folgeschäden: deckt die Zahlung einer Entschädigung für wirtschaftliche Verluste, die der Eigentümer des Bauwerks erlitten hat und die sich aus gedeckten Schäden ergeben.

 

  1. Versicherung für nicht ausführende Bauunternehmer (CNR, Assurance des Constructeurs Non Réalisateurs)

Die Versicherung für nicht ausführende Bauunternehmer ist eine Ergänzung zur Bauschadenversicherung. Es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung gemäß Artikel L241-2  des frz. Versicherungsgesetzes. Der Bauunternehmer beteiligt sich nicht am Bau des Werkes, sondern lässt das Bauwerk durch eine andere Partei errichten, mit dem Ziel, es nach Fertigstellung zu verkaufen. Dabei handelt es sich demnach um den Wohnbauträger, Immobilienhändler, der Entwickler, den beauftragte Projektleiter, den Verkäufer, usw.

Die Versicherung für nicht ausführende Bauunternehmer (CNR, Assurance des Constructeurs Non Réalisateurs) ermöglicht es dem Bauträger, seine zehnjährige Haftpflicht gegenüber aufeinanderfolgenden Käufern im Falle des von innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren auftretenden Schäden im Sinne der Artikel 1792 und 1792-2 des frz. Bürgerlichen Gesetzbuches zu sichern.

 

  1. Kollektivvertrag für zehnjährige Gewährleistung (CCRD, Contrat Collectif de Responsabilité Décennale)

Bei großen Baustellen, deren geschätzte Betriebskosten 15.000.000 € exkl. MwSt. übersteigen, muss der Projektträger einen Kollektivvertrag für zehnjährige Gewährleistung abschließen (Artikel R243-1 des frz. Versicherungsgesetzes). Dieser Vertrag bietet den Parteien eine zusätzliche obligatorische Haftpflichtversicherung mit zehnjähriger Laufzeit, die es ihnen ermöglicht, die Deckungssummen der Zehnjahresgarantien ihrer individuellen Verträge aufzustocken. Der CCRD ermöglicht es den beteiligten Parteien daher, über die Grenzen ihres Einzelvertrags hinaus eine zehnjährige Haftpflichtdeckung bis zu den Gesamtkosten der Bauarbeiten zu garantieren. Der CCRD muss gleichzeitig mit der Bauschadenversicherung abgeschlossen werden.

 

  1. Allgefahrenversicherung für Baustellen (TRC, Assurance Tous Risques Chantier)

Die Allgefahrenversicherung für Baustellen ist ein Versicherungsvertrag, der Schäden abdeckt, die den Fortschritt der Bauarbeiten beeinträchtigen können.
Diese Versicherung ist optional, aber unerlässlich, weil sich während der Baustelle schwere Unfälle ereignen können, die erhebliche finanzielle Folgen haben und die Fertigstellung verzögern können. Tatsächlich sind an einem Bauvorhaben viele verschiedene Parteien beteiligt (Bauunternehmer, Ingenieurbüros, Architekten, technische Kontrolleure, Subunternehmer). Im Schadensfall ist die Suche nach einer Haftung für den Projektträger jedoch immer langwierig und heikel und verzögert so die Wiederherstellung des Bauwerks. Darüber hinaus schützt die Allgefahrenversicherung für Baustellen den Projektträger vor einer unzureichenden Versicherung durch das verantwortliche Unternehmen oder vor unzureichender Zahlungsfähigkeit.
Im Falle eines Schadensfalls nach Abschluss der Arbeiten entschädigt der Versicherer den Geschädigten in vollem Umfang, ohne Haftpflichtansprüche geltend zu machen ; dadurch wird eine Verzögerung bei der Fertigstellung der Arbeiten oder sogar die Aufgabe der Baustelle vermieden.

Die Allgefahrenversicherung für Baustellen schützt Sie vom Zeitpunkt der Eröffnung der Baustelle bis zur Abnahme der Arbeiten. Die wichtigsten gedeckten Ereignisse sind :

  • materielle Schäden an den im Bau befindlichen Arbeiten sowie an Eigentum und Materialien, die auf die folgenden Ereignisse zurückzuführen sind:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion

  • Einsturz

  • Wasserschäden

  • Naturereignisse wie Stürme, Zyklone, Wirbelstürme, usw.

  • Diebstahl und Vandalismus

  • Attentate

  • Stürze, Stöße, Brüche

Je nach Art des Standorts existieren ebenfalls zusätzliche Garantien :

  • Die Garantie für Schäden an bestehenden Gebäuden: Diese Garantie deckt Schäden, die durch neue Arbeiten an bestehenden Gebäuden, d.h. am Eigentum des Projektträgers, verursacht werden, das bereits vor der Eröffnung der Baustelle vorhanden war und an oder in dem die Arbeiten ausgeführt werden. Dies ist zum Beispiel bei Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten der Fall.

  • Die Garantie für Wartungsbesuche : Zweck dieser Garantie ist es, Schäden zu kompensieren, die von einem Unternehmen verursacht wurden, das an den Arbeiten beteiligt war und das nach Erhalt auf die Baustelle zurückkehrt, um Kontroll-, Wartungs- oder Reparaturbesuche durchzuführen. Diese Garantie gilt für 12 Monate ab der Abnahme.

  • Deckung für vorhersehbare Betriebsunterbrechungen : Ein Schaden während der Arbeit kann zu einer Verzögerung bei der Abnahme der Arbeit und damit zu finanziellen Verlusten führen. Diese Garantie gleicht diese Verluste aus. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Betrieb während der Renovierungsarbeiten geschlossen wird: Die durch einen Schaden während der Arbeiten verursachte Verzögerung führt zu einer verspäteten Wiederaufnahme der Betriebsaktivitäten, was zu Umsatzverlusten führt.

 

  1. Die Haftpflichtversicherung des Projektträgers (RCMO)

Eine Bau-, Erweiterungs- oder Renovierungsmaßnahme kann während der Arbeiten Schäden an Dritten verursachen. Es existieren viele Beispiele; eine Fliese fällt auf einen Passanten, an der Wand des angrenzenden Gebäudes entstehen Risse. Daher kann daher die Haftung des Projektträger geltend gemacht werden, und dieser kann dazu verpflichtet werden, materielle, physische und immaterielle Schäden, die Dritten zugefügt wurden, zu ersetzen. Dies kann für ihn daher zu schweren finanziellen Verlusten führen. Daher ist es für den Projektträger unerlässlich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, die er möglicherweise zu tragen hat. Im Falle von körperlichen, materiellen oder immateriellen Schäden an Dritten haftet der Versicherer.

 

WARGNY ASSURANCES begleitet Sie bei der Ausarbeitung Ihres Baustellenprojekts und berät Sie bezüglich der obligatorisch abzuschliessenden Versicherungen zur Ausarbeitung eines maßgeschneiderten Vertrags. Wir wickeln gemeinsam mit unseren auf diesen Gebiet spezialisierten und branchenweit für Bauversicherungen anerkannten Partnern die Vertragsverhandlungen in Ihrem Namen ab.

Sie haben eine Frage? Wir haben die Antworten.

Ihr Anspruch wird durch die Allgefahrenversicherung für Baustellen abgedeckt, solange die Arbeiten laufen. Nach Fertigstellung wird der Kunde im Rahmen der Bauschadenversicherung entschädigt.

Im Falle eines Verkaufs verpflichtet das Gesetz den Bauherrn, eine Versicherung auf zehn Jahre abzuschließen, um die Zehnjahresgarantie abzudecken, die er seinem Auftraggeber, dem Bauherren schuldet; andererseits muss der Bauherr ebenfalls eine Pflichtversicherung abschließen, die so genannte Schadensversicherung („Bauschadenversicherung“) Bei Arbeiten, die im Miteigentum ausgeführt werden, ist der Abschluss einer Miteigentums-Schadensversicherung ebenfalls obligatorisch, um das Gebäude 10 Jahre nach der Abnahme zu schützen.

Die Bauschadenversicherung muss vor der Eröffnung der Baustelle abgeschlossen werden, so dass die Garantie ab dem Ende des Zeitraums der endgültigen Fertigstellung (d.h. ein Jahr nach der durch das unterzeichnete Abnahmeprotokoll begründeten Abnahme der Baustelle) bis zum Ende der Zehnjahresperiode (10 Jahre nach der Abnahme) beginnt.

Die Berechnung des Versicherungsprämienbeitrags bei einem Schaden am Bauwerk hängt, wie bei einer Allgefahrenversicherung für Baustellen, von den Kosten des versicherten Bauwerks ab. Im Falle einer Baustelle, deren Kosten 15M € überschreiten, muss eine zusätzliche Garantie (Kollektivvertrag für zehnjährige Gewährleistung, CCRD) hinzugefügt werden. Dieser Beitrag kann steuerfrei oder inkl. Steuern sein, je nachdem, ob der Bauherr die Mehrwertsteuer entsprechend der Bestimmung der Baustelle zurückerhält oder nicht.

Der Bauherr (manchmal abgekürzt als MO (frz. Maître d‘ouvrage) oder MOA (frz. Maitrise d’ouvrage) ist eine natürliche Person (privat oder gewerblich), eine juristische Person (Unternehmen oder Verband) oder eine öffentliche Stelle (Staat oder eine lokale Behörde) , die die Finanzierung des Bau- oder Infrastrukturprojekts übernimmt.

Der bevollmächtigte Bauleiter erfüllt eine umfassende Aufgabe für Unterstützung bei der Umsetzung eines Projekts. Der bevollmächtigte Bauleiter ist für die Organisation, Prognose und Erstellung von Studien- und Bauausschreibungen verantwortlich.

Hausratsversicherung

Wir sorgen gemeinsam für den Versicherungsschutz Ihres Zuhauses, Erst- oder Zweitwohnsitzes, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.

Assistenz / Hilfe / Rückführung

Gemeinsam sorgen wir für die Übernahme Ihrer medizinischen Behandlungsgebühren, die Rückführung oder Assistenz im Rahmen Ihrer persönlichen oder beruflichen Reisen, sowie mit Ihrer Familie.

Schulversicherung

Gemeinsam sorgen wir für den Versicherungsschutz Ihres Kindes für eventuell auftretende Schäden.

Kfz/Zweiräder

Gemeinsam versichern wir Ihr Fahrzeug, Pkw, Motorrad, Boot, Traktor …

Rechtsschutz

Gemeinsam antizipieren wir möglichen Streitfällen, die mit einem Dritten (Nachbarn, Handwerker, Händler, Verwaltung, …) auftreten könnten. Schützen Sie sich durch den Abschluss eines Rechtsschutzes.

Kreditversicherung

Gemeinsam optimieren wir die Kosten Ihres laufenden oder zukünftigen Kredites. Denken Sie an die Delegierung von Versicherungen, die Ihnen Geld sparen wird.

Lebensversicherung

Gemeinsam bereiten wir Ihren Ruhestand vor, indem wir einen langfristig/kurzfristigen Vermögensbildungsplan für die regelmäßige Einzahlung einrichten, wobei Steuervorteile berücksichtigt werden.