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Mit Wargny
für den Schutz Ihrer Mitarbeiter sorgen

Versicherungsschutz für im Ausland tätige Mitarbeiter

Der Status eines im Ausland tätigen Mitarbeiters (im folgenden als Expat bezeichnet) betrifft alle Mitarbeiter, die für einen Einsatz von mindestens 3 Monaten ins Ausland reisen müssen, ohne dass eine untergeordnete Verbindung zum Heimatunternehmen in Frankreich besteht. Als solcher ist er dem Sozialschutzsystem seines neuen Wohnsitzlandes angeschlossen.

Der Arbeitsvertrag des Mitarbeiters wird geändert, um seinen Wechsel in das Ausland zu ermöglichen, so dass der Arbeitnehmer in Bezug auf den sozialen Schutz zwei Möglichkeiten hat: 

  • Aufrechterhaltung der Verbindung mit dem französischen Sozialversicherungssystem durch die Caisse des Français à l’étranger (Französische Sozialversicherungskasse für Franzosen im Ausland)

  • Vollständige Abschaffung des französischen Sozialschutzsystems

Infolge der Rechtsprechung zugunsten des Schutzes von Arbeitnehmern im Ausland sind französische Unternehmen dazu verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter (auch außerhalb der Arbeitszeit) zu gewährleisten.

Diese Verpflichtungen erfordern die Umsetzung von Verträgen, die Expats (kollektiv oder individuell) im Hinblick auf mehrere versicherbareRisiken abdecken: 

  • Kosten für medizinsiche Behandlungen

  • Vorsorge

  • Hilfe und Rückführung

 

  1. Kosten für medizinsiche Behandlungen:

Der Arbeitgeber kann seine im Ausland tätigen Mitarbeiter auf zwei Arten absichern: 

  •  „Ab dem 1. Euro“ , was bedeutet, dass der Vertrag die Gesundheitsausgaben ab dem 1. vom Mitarbeiter ausgegebenen Euro abdeckt.

  • „ Zusätzlich zum CFE „, was bedeutet, dass der Vertrag wie ein Krankenzusatzversicherung zusätzlich zur französischen Sozialversicherung gestaltet wird.

Die von diesen Verträgen betroffenen Erstattungen beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Punkte:

  • Krankenhausaufenthalt

  • Allgemeine medizinische Behandlungen

  • Seehilfen

  • Zahnersatz

  • Mutterschaft

 

  1. Vorsorge: 

 
Der Arbeitgeber ist durch einen Versicherungsvertrag gegen drei schwere Risiken versichert:

  • Todesfall, der verschiedene Formen von Leistungen nach sich zieht

    • Zahlung eines Kapitalbetrags an die benannten Begünstigten im Falle des Todes des Versicherten

    • Zahlung einer Rente an die zum Zeitpunkt des Todes unterhaltsberechtigten Kinder des Mitglieds, um die Fortsetzung des Ausbildung sicherzustellen

    • Deckung der Bestattungskosten bis zur Höhe der entstandenen Kosten

    • Kapitalauszahlung bei Tod des Ehegatten gleichzeitig mit dem Tod des Versicherten

  • Invalidität

    • Vorauszahlung des Todesfallkapitals an den Versicherten in voller Höhe im Falle des totalen irreversiblen Autonomieverlusts.

    • Zahlung einer Rente bis zur Pensionierung des Versicherten auf der Grundlage des Gehalts und des Invaliditätsgrades

  • Arbeitsunfähigkeit (auch Arbeitsunterbrechung genannt)

    • Zahlung eines Tagegeldes bei vorübergehender vollständiger Arbeitsunfähigkeit des Versicherten infolge von Krankheit oder Unfall, die die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit unmöglich macht.

 

  1. Hilfe und Rückführung: 

 
Die Garantie für Assistenz und Rückführung ist von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter einen sorgenfreien Auslandsaufenthalt genießen. Es ist praktisch unerlässlich, die Rückführung unter allen Aspekten (Gesundheit, Krisensituationen, Rückführung im Todesfall) sowie zusätzliche Hilfsdienste zu berücksichtigen, um die Komplikationen des im Ausland ansässigen Mitarbeiters zu lindern (Versand von Medikamenten, Such- und Rettungskosten, Anwesenheit eines Familienmitglieds vor Ort im Falle eines Krankenhausaufenthalts usw.).

Diese Versicherung deckt expatriierte Mitarbeiter, sowie ihre Familienmitglieder ab, die sie bei diesem Auslandabenteuer begleiten.

 

Wargny Assurances spielt eine zentrale Rolle im gesamten Leben Ihres Vertrags. Nach einer umfassenden Prüfung begleiten wir Sie durch alle wichtigen Phasen, von der Umsetzungbis zur täglichen Nachsorge. Bei der Ausgestaltung Ihres Vertrages stellen wir Ihnen gerne unser Fachwissen zu den folgenden Punkten zur Verfügung

  • Einleitung der Ausschreibung und Verhandlungen mit Versicherern

  • Begleitung bei der Umsetzung

  • Unterzeichnung und Umsetzung des Vertrags

  • Überprüfung aller Vertragselemente

Sobald Ihr Vertrag in Kraft getreten ist, werden wir Sie bei verschiedenen Gesichtspunkten begleiten:

  • Verwaltung von Forderungen

  • Kontrolle der Erfolgsrechnung (unter Vorbehalt der Einrichtung eines personalisierten Vertrags)

  • Umsetzung angepasster Lösungen (Präventivmaßnahmen, Tarifanpassungen, Änderungen von Garantien, usw.)

 

Als bewährter Spezialist für Personenversicherungen stellen wir unsere Expertise in Ihren Dienst, dies insbesondere in Bezug auf: 

  • Bewältigung des rechtlichen Umfelds in Frankreich

  • Erstklassige Begleitung

  • Vereinfachung und Digitalisierung Ihrer Prozesse

Sie haben eine Frage? Wir haben die Antworten.

Unentschuldbares Fehlverhalten:  Man spricht von einem unentschuldbaren Fehlverhalten, wenn der Arbeitgeber sich der Gefahr bewusst ist, in der er seinen Angestellten auf eine Dienstreise schickt (Karachi-Rechtsprechung vom 15.01.2004). „Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Vertragsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet, für die Sicherheit des Arbeitnehmers zu sorgen, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsunfälle. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist mit unentschuldbarem Verschuldens im Sinne von Artikel L. 452-1 des frz. Sozialversicherungsgesetzes gleichzusetzen, wenn der Arbeitgeber von der Gefahr, der der Arbeitnehmer ausgesetzt war, Kenntnis hatte oder davon hätte wissen müssen und nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um ihn davor zu schützen.“  Wenn ein unentschuldbares Fehlverhalten festgestellt wird, können die Opfer oder ihre Begünstigten eine Entschädigung für alle ihre Verluste verlangen, und die Krankenkassen können vom Arbeitgeber die Rückerstattung der gezahlten Renten verlangen.

Körperverletzung:  Jeder Unfall oder jede Krankheit, die so beschaffen ist, dass das Leben des Versicherten gefährdet oder kurzfristig eine erhebliche Verschlimmerung seines Zustands verursacht wird, wenn nicht umgehend eine angemessene Versorgung erfolgt.

Unfall:  Jede unbeabsichtigte Körperverletzung des Opfers, die auf eine plötzliche Einwirkung einer äußeren Ursache zurückzuführen ist. Krankheiten, die die direkte Folge dieser Art von Körperverletzung sind, werden häufig mitversichert. Als „plötzliche Einwirkung von außen“ gelten insbesondere: Sonneneinsrahlung, Ertrinken, Kaltwasserschock, Erstickung, Attentate, Überfälle, Terroranschläge, Tierbisse, Insektenstiche, Vergiftung durch Aufnahme toxischer oder ätzender Substanzen.

Kosten für Suche, Rettung und Bergung:  Im Falle eines Unfalls, der Such-, Rettungs- und Bergungskosten verursacht hat (Meer, Berge, Wälder, Wüsten), Erstattung der Kosten, die dem Versicherten von den öffentlichen oder privaten eingreifenden Organisationen in Rechnung gestellt wurden.

Ausland:  Jedes andere Land als das Wohnsitzland der versicherten Person.

Kidnapping:  Missbräuchliche Entführung und Inhaftierung einer versicherten Person für mehr als 12 Stunden gegen ihren Willen oder durch Täuschung durch einen Dritten, der vom Versicherungsnehmer Lösegeld im Austausch für die Freilassung der versicherten Person verlangt oder von einem Dritten behauptet, die besagte Entführung durchgeführt zu haben.

Rückführung:  organisierte Rückkehr einer oder mehrerer Personen in ihr Herkunftsland (lebend oder tot).

Es ist unbedingt erforderlich, dass das Unternehmen seinen Mitarbeitern vor der Reise die folgendenInformationen zur Verfügung stellt: 

  • Tragen Sie die Kontaktdaten der Assistenz immer bei sich (die Telefonhotline ist rund um die Uhr verfügbar und mehrsprachig).

  • Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes:  Bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als einer Nacht erfolgt eine Kostenübernahme seitens der Assistenz gegenüber dem Krankenhaus, so dass dem Mitarbeiter keine Kosten entstehen.

  • Ärztliche Beratung / oder Anforderung medizinischer Informationen: Der Arbeitnehmer muss die Assistenz in Kenntnis setzen, damit sie eine Akte anlegen kann, und diese gegebenenfalls an einen Arzt weiterleiten.

  • Im Zweifelsfall zu Themen wie „vorzeitige Rückkehr“, Verletzung, Gepäckdiebstahl usw. muss der erste Kontakt mit der Assistenz hergestellt werden, um eine Schadensakte anzulegen und das Problem für eine mögliche künftige Übernahme weiterzuleiten.

  • Überprüfen Sie die Warnhinweise zu dem Land, das Sie besuchen: Gesundheits- und Sicherheitswarnungen, Ein- und Ausreise usw.

  • Drucken Sie Dokumente aus: Reiseplan, Bordkarte, Kontaktinformationen des Hotels usw. Lassen Sie eine Kopie der Dokumente zu Hause und am Arbeitsplatz.

  • Fotokopieren und mailen Sie die Dokumente, die Sie bei sich tragen müssen: Kreditkarte, Reisepass und Assistenzkarte.

  • Bewegen Sie sich immer in Gruppen: [Corolaire : ne jamais marcher seul la nuit.] Tragen Sie kein Bargeld bei sich und vermeiden Sie das Tragen von teurem Schmuck.

  • Informieren Sie sich über lokale Besonderheiten: Religion, Grad der Beziehung zu Frankreich? usw.

Je nach abgeschlossener Deckung sind Sie teilweise oder weltweit versichert. Andererseits ist es möglich, dass Versicherer Beschränkungen oder Ausschlüsse auf der Grundlage so genannter  „gefährdeter“  oder mit einem Embargo belegter Länder erlassen.

Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, wenn er an seinen Wohnort zurückkehrt, im Falle einer Kündigung des Vertrags durch das Unternehmen.

Schlüsselpersonen

Gemeinsam sorgen wir für den Schutz Ihres Unternehmens im Falle eines schweren Unfalls, an dem eine Schlüsselperson beteiligt ist, die für den reibungslosen Betrieb unerlässlich ist.

Gesundheit

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung oder Überprüfung der Krankenzusatzversicherung Ihres Unternehmens, so dass Ihre Mitarbeiter von einer Übernahme der medizinischen Behandlungskosten profitieren können.

Vorsorge

Gemeinsam sorgen wir für den Schutz Ihrer Mitarbeiter im Falle eines schweren Unfalls sowie des Unternehmens im Falle einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters.

Betriebliche Vermögensbildung​

Gemeinsam sorgen für die Optimierung der Vergütung Ihrer Mitarbeiter und Einrichtung eines Konzernspar- und Rentenplans (PEE, PERCO…)

Rente

Gemeinsam begleiten wir Ihre Mitarbeiter bei der Vorbereitung auf den Ruhestand und bieten Hilfestellung hierbei.

Dienstreisen

Dienstreisen Gemeinsam schützen wir Ihre Mitarbeiter auf Dienstreisen (Rückführung, Verspätung, Assistenz, …).