Unsere Lösungen für Unternehmen

Fuhrpark

Mit Wargny
für den Schutz Ihrer Mitarbeiter sorgen

Unsere Versicherungslösungen für Ihre Fahrzeugflotte

Der Fuhrparkversicherungsvertrag versichert alle Motorlandfahrzeuge des Unternehmens. Dies betrifft alle Unternehmen und jegliche Arten von Kraftfahrzeugen wie Kfz, Lkw, Baumaschinen, Beförderungsgeräte, Traktoren, Motorräder, Motorroller, usw.

Jedes Fahrzeug kann individuell über einen einzigen Vertrag versichert werden, jedoch ist es erheblich interessanter, diese über einen Flottenvertrag zu versichern, wenn das Unternehmen mehr als 3 Fahrzeuge besitzt. Der Abschluss einer Fuhrparkversicherung hat viele Vorteile:

  • Einfachere Verwaltung (nur ein Vertrag und eine Abrechnung für alle versicherten Fahrzeuge anstelle eines einzigen pro Fahrzeug)

  • Günstigere Tarife

  • Vorteilhaftere Tarife

  • Einfachere Verwaltung (bei der Ein- und Austragung von Fahrzeugen)

  • Einfachere Tarifrevision in Abhängigkeit der Schadensbelastung des eigenen Fuhrparks.

Die Preisgestaltung einer Fuhrparkversicherung basiert auf der Schadensbelastung Ihrer Flotte, d.h. je weniger Verluste, desto niedriger der Tarif Ihrer Flotte. Wir bei Wargny haben uns dazu verpflichtet, Ihre Verträge systematisch alle zwei Jahre zu überprüfen, um Ihnen die optimalste Preisgestaltung anbieten zu können. 

Eine Fuhrparkversicherung umfasst obligatorische und optionale Deckung. Die systematisch erworbenen und für die Haftpflichtversicherung obligatorischen Garantien sind die Folgenden:

  • Haftpflichtversicherung: Sie ist unbegrenzt für Personenschäden und für Sachschäden begrenzt. Sie schützt das Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Sach- oder Personenschäden, die sein Fahrzeug Dritten zufügt.

  • Strafverteidigung und Rechtsmittel: Diese Garantie erstreckt sich auf Ihre Verteidigung im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte sowie auf alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem haftpflichtigen Dritten zur Wiedergutmachung eines Schadens.

  • Fahrerschutz: Im Falle eines Personenschadens sieht das Gesetz die Entschädigung Dritter einschließlich der Fahrgäste, jedoch unter Ausschluss des Fahrers, vor. Infolgedessen sieht der Fahrerschutz eine Entschädigung bei Körperverletzung des Fahrers im Falle von Invalidität oder sogar Tod vor.

  • Personen-Assistance: Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden decken die Verträge die medizinische Versorgung der im Fahrzeug befindlichen Personen ab.

Welche optionalen Garantien existieren:

  • Brand, Raubüberfall:  Brand, Explosion, Zerstörung oder Beschädigung der elektrischen Ausrüstung des versicherten Fahrzeugs infolge von Brand oder übermäßiger Hitze, unter Ausnahme von Flächenbrand, Blitzschlag, Diebstahl oder versuchtem Diebstahl,

  • Schäden an Fahrzeugen, Vandalismus: Versichert sind folgende Ereignisse : Kollision des versicherten Fahrzeugs mit einem oder mehreren Fahrzeugen, Kollision zwischen dem versicherten Fahrzeug und einem festen oder beweglichen Körper, der sich vom versicherten Fahrzeug unterscheidet, Vandalismus, Einwirkung von Naturgewalten, bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Flutwellen, Überschwemmungen, Taifunen, Tornados, Schneeschauer oder Steinschlag, Lawinen.

  • Attentate: Gemäss Artikel L 126-2 des frz. Versicherungsgesetzes sind versicherte Fahrzeuge gegen unmittelbare Sachschäden, einschliesslich Dekontaminierungskosten, versichert, die durch Angriffe oder terroristische Handlungen auf dem Staatsgebiet verursacht werden und im Sinne der Artikel 421-1 und 421-2 des frz. Strafgesetzbuches definiert sind.

  • Klimaereignisse, Dies bezieht sich auf Schäden durch Hagel, Windeinwirkung oder den Aufprall von Gegenständen, die durch einen Sturm, Hurrikan oder Zyklon umgestürzt werden.

  • Naturkatastrophen: In Anwendung der Artikel L 125-1 und L 125-2 des frz. Versicherungsgesetzes garantieren wir eine finanzielle Entschädigung für direkte, nicht versicherbare Sachschäden, die das versicherte Fahrzeug aufgrund der anormalen Intensität eines natürlichen Phänomens erleidet.

  • Glasbruch:  Dies deckt den unfallbedingten und zufälligen Bruch von Glas, Glaselementen, Glas oder organischem Glas (durchsichtiges Kunststoffmaterial, das Glas ersetzt), unabhängig von der Ursache, ab.

  • Zubehör und Ausstattung: Deckt das Zubehör und die Ausstattung des Fahrzeugs ab, die nicht im Katalog des Herstellers aufgeführt sind.

  • Inhalt des Fahrzeugs: Diese Option erweitert den Versicherungsschutz auf persönliche Gegenstände, die zusammen mit dem versicherten Fahrzeug beschädigt, verbrannt oder gestohlen werden.

  • Rückerstattung basierend auf Grundlage des Kaufwerts des Fahrzeugs oder dem wirtschaftlichen Wert +25 %:  Wenn das Fahrzeug weniger als 12 Monate alt ist, erstattet der Versicherer den ursprünglichen Wert des Fahrzeugs, d.h. den auf der ursprünglichen Kaufrechnung angegebenen Preis.
    Wenn das Fahrzeug mehr als 12 Monate alt ist, basiert die Entschädigung auf dem wirtschaftlichen Wert des Fahrzeugs plus 25 %.

  • Finanzielle Verluste: Wenn das Fahrzeug über einen Miet- oder Leasingvertrag, eine Mietkaufoption oder eine Langzeitmiete erworben wird, deckt die Entschädigung die Kosten für die von der Finanz- oder Leasinggesellschaft beantragte vorzeitige Beendigung des Vertrags.

  • Fahrzeug-Assistenz: Der Versicherer kommt für die Pannenhilfe oder das Abschleppen des Fahrzeugs nach einer Panne, einem Unfall oder Brand auf. In der Mehrzahl der Fälle wird diese Garantie ohne Selbstbeteiligung für Rückführung gewährt.

  • Ersatzfahrzeug: Für Fahrzeuge von weniger als 3,5 Tonnen können die Verträge bei Unfall, Brand oder Diebstahl ein Ersatzfahrzeug vorsehen. Die Laufzeit des Fahrzeugkredits variiert je nach den gewählten Verträgen und Optionen zwischen 7 und 40 Tagen.

 

Im Gegensatz zu anderen Maklerfirmen oder Unternehmen profitieren Sie bei Wargny von einem einzigen Ansprechpartner, der Ihren Vertrag kennt, vor allem aber von einem Ansprechpartner, der Sie kennt.

Darüber hinaus spielt Wargny eine zentrale Rolle bei Ihrer Begleitung. Nach einer umfassenden Prüfung begleiten wir Sie durch alle wichtigen Phasen, von der Umsetzung bis zur täglichen Nachsorge.

Sie haben eine Frage? Wir haben die Antworten.

Nach dem Erlass vom 23. Oktober 2019 über die Regelung von persönlichen Fortbewegungsmittel muss der Benutzer eines Elektrorollers (einschließlich Selbstbedienungsrollern) über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Hierfür muss ein separater Vertrag abgeschlossen werden.

Bei Personenschäden an Passagieren wird die Entschädigung durch die Fuhrparkversicherung gedeckt; diese wirkt sich anschließend in den Folgejahren zusätzlich zu den Fahrzeugschäden auf den vom Unternehmen zu leistenden Versicherungsbeitrag aus. Wird im Rahmen der Fahrgemeinschaft ein Passagier mit dem Führen des Fahrzeuges betraut, wird dieses Risiko sogar noch gesteigert, ein Umstand, der normalerweise durch das Automobil-Reglement untersagt ist.

Wenn die Versicherungsbestätigung das Vorhandensein einer Versicherung bescheinigt, muss diese bei entgeltlichen Fahrgemeinschaften die Möglichkeit der entgeltlichen Personenbeförderung aufführen, oder es muss dies in einem beigefügten Dokument vermerkt sein (Art. R 211-15. 3° al. C. assur.). Ein Verstoss diesbezüglich wird aller Wahrscheinlichkeit im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgedeckt

Ein Fuhrparkvertrag wird als Vertrag für „Alle Fahrer“ bezeichnet, d.h. es gibt keinen benannten Fahrer. Daher wird der Schadensfreiheitsrabatt in diesem Fall nicht berücksichtigt. Versicherer können jedoch eine Schadensbescheinigung für ein bestimmtes Fahrzeug vorlegen. Vorausgesetzt, Sie verfügen über eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, aus der hervorgeht, dass Sie tatsächlich der Fahrer dieses Fahrzeugs waren, kann ein Versicherer Ihren Schadensfreiheitsrabatt beim Kauf eines Privatfahrzeugs wiederherstellen.

Das persönliche Fahrzeug eines Bediensteten kann nicht in den Fuhrparkvertrag aufgenommen werden. Wenn jedoch einige Mitarbeiter ihre persönlichen Fahrzeuge für dienstliche Reisen nutzen, können Sie sie mit einem „Auto-Mission“-Vertrag absichern. Somit wird ihre persönliche Versicherung im Schadensfall nicht beeinträchtigt.

Zur Vorbeugung unversicherter Fahrzeuge im Straßenverkehr wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2019 die Kartei der Straßenfahrzeuge (FVA, Fichier des Véhicules) eingerichtet. Versicherer verpflichten sich dazu, jedes neue versicherte Fahrzeug direkt bei AGIRA anzumelden, der für die Kartei verantwortlichen Organisation.

Transport

Gemeinsam versichern wir Ihre Transportgüter, Ihren Lagerbestand …

Cyber

Wir schützen Ihr Unternehmen gemeinsam vor den Risiken des Cyberspace (Computerangriff, Ransomware, Diebstahl von Computerdaten …).

Haftpflichtversicherung

Gemeinsam sorgen wir für Ihre Haftpflichtversicherung und den Schutz Ihres Unternehmens im Falle einer Schädigung Dritter (Einzelpersonen oder Unternehmen).

Multi-Risiko

Gemeinsam versichern Sie Ihre Räumlichkeiten, Ihre Lager, Ihren Produktionsstandort, Ihre Gebäude …

Haftpflichtversicherung für Direktoren und leitende Angestellte

Gemeinsam sorgen wir für den Schutz von Direktoren und leitenden Angestellten vor einer persönlichen Haftung gegenüber Dritten.

Bauwesen

Gemeinsam versichern wir Ihre Baustellen gegen Schäden an Bauwerken, Allgefahrenversicherung für Baustellen, Haftpflichtversicherung des Projektträgers (RCMO), usw.